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Sachkundenachweis

Mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 und der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 06.07.2013 gilt ein neues Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz.

Jeder, der beruflich

  • Pflanzenschutzmittel anwendet,
  • Pflanzenschutzmittel verkauft,
  • nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder
  • über den Pflanzenschutz berät

muss den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit besitzen.

Mittel die dieser Verfahrensweise unterliegen, sind dementsprechend von uns gekennzeichnet.

Eine Zusendung kann erfolgen an:

Die Beantragung des neuen SKN muss bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes erfolgen, in dem der Sachkundige wohnhaft ist.

Nähere Informationen zur Thematik sind unter http://www.pflanzenschutz-skn.de zu ersehen.