Ratron® Gift-Linsen Forst
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Artikelhinweise
Bitte beachten: Sachkundenachweis zwingend erforderlich!
"Nur für den beruflichen Anwender!"
NB663: Bienen werden nicht gefährdet (B3)
Pflanzenschutzgesetz - PflSchG § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.
- Artikel-Nr.: F06002
- Versandgewicht (VE): 0,52 kg
wassergefährdende Stoffe und Gemische
2000 Stück/Eimer
Zinkphosphid (8 g/kg), N, B3
UN-Nr.: 3077,Kl. 9, VG III
Original Ratron® Gift-Linsen verpackt in kleinen Papiertüten.
Der Wirkstoff wird offen ausgebracht und weder der Anwender noch Nicht-Ziel-Organismen kommen mit ihm in Berührung. Eine offene Ausbringung der Tütchen ist gesetzeskonform und gilt als verdeckte Anwendung.
Ratron® Gift-Linsen sind homogen wirkstoffdurchzogen, wasser- und schimmelresistent. Hochwirksam gegen Feld-, Erd- und Rötelmaus. Ökologisch sehr gut bewertet, da die Gift-Linsen bei gleicher Wirkung mit nur 1/3 Wirkstoffanteil (Zinkphosphid) auskommen, verglichen mit anderen Produkten auf gleicher Wirkstoffbasis.
Anwendung:
Einmalige Anwendung pro Jahr/Kultur/Befall im Zeitraum November bis März, bei bei Bedarf. Zugelassen im Forst und Freiland für Laub- und Nadelholz.
Aufwandmenge:
2000 Tütchen/ha
Breitwürfiges Streuen in ungeöffneten Papiertütchen.
Anwendungsgebiet: | Forstwirtschaft, Hopfenbau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzen, Gemüsebau |
Sachkundenachweispflichtig: | Ja |
1000
BVL-Daten
Handelsbezeichnung: Ratron Gift-Linsen Forst
Zulassungsnummer: 025388-62
Zulassungsinhaber: frunol delicia GmbH
Verwenderkategorie: Erwerbsanbau, berufliche Anwender
Wirkstoffgehalt: 8 g/kg Zinkphosphid
Anwendungsgebiete: Ackerbau (Ackerbaukulturen), Forst (Forstpflanzen), Gemüsebau (Gemüsekulturen), Grünland (Wiesen, Weiden), Hopfenbau (Hopfen), Obstbau (Obstkulturen), Vorratsschutz (Vorratsgüter), Weinbau (Weinrebe), Zierpflanzenbau (Zierpflanzen)