Ratron® Giftweizen
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Artikelhinweise
Bitte beachten: Sachkundenachweis zwingend erforderlich!
"Nur für den beruflichen Anwender!"
NB663: Bienen werden nicht gefährdet (B3)
Pflanzenschutzgesetz - PflSchG § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.
- Artikel-Nr.: F06051
- Versandgewicht (VE): 5,35 kg
Stoffe und Gemische gesundheitsschädlich hautsensilibierend, die Ozonschicht schädigend
wassergefährdende Stoffe und Gemische
Wirkstoff: 25 g/kg Zinkphosphid
Xn, N, B3
UN-Nr. 3077, Kl.9, VG III
Schnell wirkender Weizenköder zur gezielten Feldmausbekämpfung im Acker-, Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau sowie im Grünland. Die Formulierung verhindert eine frühzeitige Wirkstoffausgasung.
Anwendung:
Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z.B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Aufwandmenge:
5 Körner /Loch
Anwendungsgebiet: | Forstwirtschaft, Obstbau, Landwirtschaft, Zierpflanzen, Gemüsebau |
Sachkundenachweispflichtig: | Ja |
BVL-Daten
Handelsbezeichnung: Ratron Giftweizen
Zulassungsnummer: 034041-00
Zulassungsinhaber: frunol delicia GmbH
Verwenderkategorie: Erwerbsanbau, berufliche Anwender
Wirkungsbereich: Rodentizid
Wirkstoffgehalt: 25 g/kg Zinkphosphid
Anwendungsgebiete: Ackerbau (Ackerbaukulturen), Forst (Forstpflanzen), Gemüsebau (Gemüsekulturen), Grünland (Wiesen, Weiden), Hopfenbau (Hopfen), Obstbau (Obstkulturen), Weinbau (Weinrebe), Zierpflanzenbau (Zierpflanzen)