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Erklärung zur Barrierefreiheit

23. Mai 2025

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.fluegel-gmbh.de
Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) zum Teil vereinbar.


Name und Anschrift des Unternehmens:

FLÜGEL GmbH
Eisdorfer Strasse 21
37520 Osterode am Harz
Telefon: +49 (0)5522 – 31 242 0
eMail: info@fluegel-gmbh.de

Einleitung:

Die FLÜGEL GmbH ist bestrebt, ihre Webseite www.fluegel-gmbh.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Unsere Webseite nutzt in ihrer aktuellen Version keine HTML ARIA Landmarks oder Regionen inklusiv entsprechender HTML Child bzw. Parent Elementen. Dadurch können Screenreader und andere assistive Systeme unter Umständen die Seitenstruktur nicht richtig erkennen und Nutzenden darstellen.
  • An vielen Stellen unserer Webseite verwenden wir keine ARIA command roles, die assistiven Systemen helfen zu erkennen, um welchen Typ es sich beim darzustellenden HTML Element handelt. Dies erschwert die Interaktion von Nutzenden mit assistiven Systemen mit unserer Webseite.
  • Die Hierarchie der eingesetzten HTML Überschriften-Elemente ist zum Teil unlogisch. Eine Unterteilung der Webseite mit den Strukturelementen h1 bis h6 ist mancherorts nicht gegeben. Auf einigen Seiten wird die logische Struktur der Überschriften durch fehlen einzelner HTML Überschriften Elemente zusätzlich erschwert. Screenreader können daher Inhalte oft nicht im richtigen Kontext wiedergeben.
  • Viele HTML Elemente weisen aktuell keine eindeutigen Bezeichner oder „IDs“ auf. Ebenso fehlen an einigen Stellen geeignete Titel (" "titles") oder Namen. Dies kann die inhaltlich fehlerfreie Darstellung unserer Webseite für Screenreader und assistive Systeme erschweren.
  • An vielen Stellen unserer Webseite werden Links ohne erkennbaren Linktext, beispielsweise in Form eines verlinkten Bildes, größtenteils ohne jeglich alternative Textform verwendet. Dies erschwert assistiven Systemen den Nutzenden Informationen über das Linkziel und die Ankerinformation als solches zur Verfügung zu stellen.
  • Bei einigen unserer Formulare verwenden wir Buttons oder Grafiken, die Nutzenden signalisieren klickbar zu sein. Diese Grafiken können allerdings wegen Fehlen erkennbarer Texte von u.a. Screenreadern nicht interpretiert werden, wodurch das Benutzen dieser Formulare deutlich erschwert wird. Auch fehlen vereinzelt bei Formularen eine korrekte Label-Beschreibung um Screenreadern anzeigen zu können, welche Inhalte von Nutzenden beim Ausfüllen des Formulares erwartet werden.
  • Informationen in Listenform sind nicht immer als Listen im Quelltext implementiert. Dies kann zu erschwertem Verständnis oder fehlenden inhaltlichen Zusammenhängen der dargestellten Inhalte führen. Auch können diese Inhalte oft nicht mit Screenreaderfunktionen übersprungen werden.
  • Viele Inhalte sind nicht mit geeigneten HTML Strukturelementen ausgezeichnet, was die inhaltlich korrekte Darstellung durch assistive Systeme deutlich erschwert.
  • An vielen Stellen sind Texte und Links nicht in ausreichendem Kontrast zur Hintergrundfarbe abgehoben. Dies erschwert fehlsichtigen Menschen das Lesen dieser Texte oder Benutzen der Linkflächen.
  • Links sind oft nicht durch einen Unterstrich oder anderswie optisch in einem Fliesstext klar zu erkennen. Dies erschwert fehlsichtigen Menschen das Lesen dieser Texte oder Benutzen der Linkflächen.
  • Bei Textblöcken wird oft der geforderte Zeilenabstand nicht eingehalten, was fehlsichtigen Menschen das Lesen der Inhalte erschwert.
  • Nicht alle Elemente unserer Webseite können per Tastatur angesteuert werden. Auch ist nicht bei allen per Tastatur angesteuerten Elementen ein Fokus-Indikator so gesetzt, daß stets erkannt werden kann, welches Element von der Tastatur angesteuert wurde. Wir haben zudem keinen „Skip to Content“ Link, der die Hauptnavigation mittels Tastatur überspringbar macht. In der Hauptnavigation unserer Webseite können die Unterebenen nicht per Tastatur ausgeklappt werden. Interaktive Elemente wie scrollbare Bilder oder Karussellfunktionen in Galerien können nicht per Tastatur bedient werden. Wir nutzen derzeit keine Tastatur-Tastenkombinationen um die Bedienung unserer Webseite zu vereinfachen.
  • Eingeschränkte Screenreader Funktionalität: viele Inhalte unserer Webseite können nur schwer oder sogar gar nicht mit einem Screenreader erreicht werden. Das liegt beispielsweise an fehlenden Bezeichnungen oder alternativen Textangaben bei einigen Elementen. Auch sind Funktionen wie das Öffnen oder Schließen von interaktiven Elementen oder Hinweistexten nur eingeschränkt möglich.
  • In einigen Bereichen unserer Webseite ist das Kontrastverhältnis zwischen Vorder- und Hintergrund nicht ausreichend. Dies macht das Lesen vor allem für fehlsichtige Menschen schwerer.
  • Viele Bilder in unserem Shop haben keinen Alternativtext um Screenreadern Informationen über das im Bild gezeigte Motiv zu geben.
  • Einige unserer PDF Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei, was das Finden, Lesen und Verstehen der darin gezeigten Inhalte erschwert.

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unser aktueller Webshop wurde vor einigen Jahren auf der „Shopware 5“ Plattform erstellt. Damals gab es noch keine verpflichtenden Vorgaben an die Barrierefreiheit von Webseiten und Online Shops. Wir haben bereits eine Neu-Erstellung unseres Online Shop in Auftrag gegeben und befinden uns zum aktuellen Zeitpunkt wenige Wochen vor dem geplanten Launch dieses neuen Shops, bei welchem viele Vorgaben an die Barrierefreiheit bereits in der Entwicklung berücksichtigt worden sind. Aus diesen Gründen sehen wir eine kurzzeitige Überarbeitung unseres aktuellen Shops als wirtschaftlich unzumutbar an und verweisen auf unseren neuen Webshop auf der Basis „Shopware 6“.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 23.5.2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem Prüfbericht zur digitalen Barrierefreiheit die mittels eines online Prüftools des Anbieters
AcessibilityChecker.org 4 Peddlers Row, Newark Delaware, 19702
durchgeführt wurde.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung.

Feedback und Kontaktangaben

Über den folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit mitteilen:

FLÜGEL GmbH
Eisdorfer Strasse 21
37520 Osterode am Harz
Telefon: +49 (0)5522 – 31 242 0
eMail: info@fluegel-gmbh.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten Stelle für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischem Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

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